Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle, der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern, oder direkt über den Link IPA Aufnahmeantrag. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,– pro Jahr, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig. Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.

Gleich einen IPA Aufnahmeantrag (klicken) ausfüllen.